Arbeitsmedizinischer Dienst Chemnitz: Professionelle Beratung beim ADC
Die Gesundheit der Mitarbeitenden im Fokus: Arbeitsmedizinischer Dienst Chemnitz
Mitarbeiter:innen beim Arbeitsmedizinischen Dienst Chemnitz
Aufgaben und Leistungen des ADC
Der Arbeitsmedizinische Dienst Chemnitz übernimmt unterschiedliche Aufgaben aus dem Bereich Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit. Die Grundlage der Leistungen für Arbeitgeber bildet die allgemeine Arbeitsmedizin. Diese umfasst vor allem Aufgaben des Betriebsarztes oder der Betriebsärztin. Darüber hinaus beinhaltet das Leistungsspektrum beim ADC weitere Schwerpunkte, darunter:
Neben langjähriger Erfahrung setzen wir auf einen zukunftsorientierten Ansatz bei der Auswahl wichtiger Fort- und Weiterbildungen für unsere Mitarbeiter:innen. Auf diese Weise können wir Ihnen auch bei außergewöhnlichen Anfragen weiterhelfen.
Welche Anforderungen stellen Unternehmen an Arbeitsmediziner:innen?
Untersuchungen durch unsere Betriebsärzte und -ärztinnen
Unser erfahrenes Team von Ärztinnen wie Ärzten führt unterschiedliche arbeitsmedizinischen Vorsorgen, Eignungsuntersuchungen und Einstellungsuntersuchungen bei Mitarbeiter:innen durch. Für die Art und den Umfang der notwendigen, erlaubten und empfehlenswerten arbeitsmedizinischen Vorsorgen, Eignungsuntersuchungen und Einstellungsuntersuchungen gibt es einen klaren gesetzlichen Rahmen.
Für bestimmte Tätigkeiten gibt es außerdem auf Grundlage der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) festgelegte arbeitsmedizinische Vorsorgen. Sie dienen der arbeitsplatzbezogenen Gesundheitsberatung der Beschäftigten sowie der Früherkennung und Verhütung von arbeitsbedingten Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten. Somit sollen sie arbeitsbedingten Erkrankungen oder Berufskrankheiten vorbeugen.
Eignungsuntersuchungen dienen dagegen der Beantwortung der Frage, ob die vorhandenen physischen und psychischen Fähigkeiten und Potenziale der Beschäftigten erwarten lassen, dass die während der Beschäftigung zu erledigenden Tätigkeiten von ihnen ausgeübt werden können.
Der Arbeitgeber muss auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge sicherstellen. Entsprechend der Gefährdungsbeurteilung lassen sich die arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen ableiten, welche der Arbeitgeber den Beschäftigten gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und auf Basis spezieller Rechtsvorschriften anbieten muss. Der ADC steht dem Arbeitgeber hier im Hinblick auf die Gefährdungsbeurteilung und Risikobewertung zur Seite, um für jede Position im Betrieb festzulegen, welche arbeitsmedizinische Vorsorge im Rahmen der Tätigkeit und später im gesetzlichen Rhythmus durchgeführt werden müssen.
Profitieren Sie von unserem Know-how im Bereich Arbeitsmedizin
Ob arbeitsmedizinische Betreuung, Vorsorge, Untersuchungen, betriebliches Gesundheitsmanagement, Beratung, persönliche Betreuung oder betriebsärztliche Leistungen – der Arbeitsmedizinische Dienst Chemnitz steht Ihnen mit Kompetenz sowie Rat und Tat zur Seite.
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