Arbeitsmedizinischer Dienst Chemnitz: Wir unterstützen Sie beim betrieblichen Eingliederungsmanagement
Die arbeitsmedizinische Betreuung der Mitarbeitenden soll deren Sicherheit und Gesundheit sicherstellen und erhalten. Diesbezüglich hat der Gesetzgeber ausführliche und klare Vorgaben formuliert. Der Umfang der notwendigen Betreuung hängt von der Gefährdungslage der Arbeitnehmer:innen und von der Größe des Betriebes ab. Die unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedürfnisse spiegeln sich in den arbeitsmedizinischen Betreuungsformen wider. Der Arbeitsmedizinische Dienst Chemnitz kann Ihnen alle Betreuungsformen anbieten und diese individuell auf Ihren Betrieb abstimmen.
Betriebliches Eingliederungsmanagement – ein Überblick
In den letzten Jahren ist die Anzahl der Krankentage im Schnitt gestiegen. Zu den häufigsten Gründen für Krankschreibungen gehören Muskel- und Gelenkerkrankungen, worunter auch Rückenleiden fallen, sowie mentale Erkrankungen und Krankheiten des Atmungssystems. Für lange Ausfallzeiten sorgen außerdem Unfälle, Krebserkrankungen, Infektionen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Können Arbeitnehmer:innen für insgesamt länger als 6 Wochen am Stück oder über ein Jahr verteilt in Summe aufgrund einer Erkrankung nicht zur Arbeit kommen, so ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ein Konzept zu erarbeiten, um die Wiedereingliederung zu erleichtern. Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein wichtiger Schwerpunkt in der Arbeit des Arbeitsmedizinischen Dienstes Chemnitz.
Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Wenn Mitarbeiter:innen für mehr als sechs Wochen am Stück oder über ein Jahr verteilt in Summe der Arbeit aus gesundheitlichen Gründen fernbleiben müssen, ist das für alle Beteiligten eine große Belastung. Die Arbeitnehmer:innen machen sich Sorgen um den Arbeitsplatz und müssen unter Umständen Einkommenseinbußen hinnehmen.
Die Unternehmen müssen Lösungen finden, damit die liegengebliebene Arbeit dennoch erledigt wird. Darunter leiden oft Kollegen und Kolleginnen des oder der Erkrankten, weil sie die Mehrarbeit gegebenenfalls durch Überstunden abfangen.
Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es deshalb, die langfristig oder regelmäßig erkrankten Mitarbeiter:innen so schnell wie möglich wieder zurück an den Arbeitsplatz zu bringen.
Ist betriebliches Eingliederungsmanagement auch für mein Unternehmen zwingend erforderlich?
Jeder Arbeitgeber – ob Unternehmen, Behörde, Stadtverwaltung, Landkreis oder Verein – muss sich mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement befassen und ein solches Konzept erarbeiten. Dabei spielen weder die Betriebsgröße noch die Branche oder die Wochenarbeitszeit der erkrankten Person eine Rolle. Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist also für alle Unternehmen verpflichtend und somit zwingend erforderlich.
Warum ist betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) so wichtig?
Erkrankte Mitarbeiter:innen nach ihrer Genesung so schnell wie möglich wieder an den Arbeitsplatz zu bringen, hilft allen Seiten. Für die Betroffenen ist es ein Schritt zurück in die Normalität. Das Team freut sich über Unterstützung, der Arbeitgeber kann den Arbeitsplatz erhalten und die Krankenkassen werden entlastet.
Inhalte und Leistungen des Arbeitsmedizinischen Dienstes Chemnitz rund um das Thema BEM
Unser kompetentes Team des Arbeitsmedizinischen Dienstes Chemnitz hat umfassende Erfahrung mit der Gestaltung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements. In der Funktion als Betriebsarzt oder als Betriebsärztin haben unsere Spezialisten wie Spezialistinnen für Arbeitsmedizin schon vielen Arbeitnehmer:innen geholfen, nach einer längeren Abwesenheit aus gesundheitlichen Gründen wieder Fuß im Beruf zu fassen. Der ADC erarbeitet individuelle und maßgeschneiderte Konzepte auf Basis der Voraussetzungen bei Unternehmen und Mitarbeiter:innen.
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