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Wir sind an Ihrer Seite, nicht materiell, aber für Sie und Ihre Seele!

ZÖGERN SIE NICHT! SIE ERREICHEN UNS UNTER:

            Telefon:        0371 8448 019
            Telefon:        0174 1987 188
            Telefon:        0162 603 1230

            E-Mail:           HILFE@adc-web.de

CORONA und COVID19 bestimmen unseren Alltag und werden das auch noch für eine lange Zeit tun.

Wir alle mussten uns in den letzten Wochen und müssen uns auch weiterhin großen Herausforderungen stellen, unser Alltag wurde in vielen Bereichen eingeschränkt und auf den Kopf gestellt.

Der gewohnte Tag auf Arbeit mit den Kollegen, nach dem es vielleicht entspannt zum Einkaufen ging, wird nun oftmals ersetzt durch Homeoffice, kurzes Einkaufen notwendiger Lebensmittel und Hygieneartikel, unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen mit immer strengeren Hygieneregeln, oder sogar kompletter häuslicher Quarantäne und damit einer Isolation von Freunden und Familie, sowie gewohnter Freizeitaktivitäten.

Hinzu kommen mögliche finanzielle Sorgen durch Kurzarbeit oder gar Arbeitsplatzverlust und Existenzangst, und besonders die Angst, womöglich selbst zu erkranken, sowie die Unsicherheit, wie es in Zukunft weiter gehen wird – all das kann die psychische Gesundheit belasten, auch wenn wir uns dagegen währen und jeder nach einer eigenen Bewältigungsstrategie dieser neuen Normalität sucht.

Auch die mediale Berichterstattung, die ständig sich mitunter auch widersprechenden politischen Äußerungen und Maßnahmen, die Ungewissheit für die Zukunft, die sich von Tagen bis Jahre erstreckt, all das belastet jeden von uns und ist eine neue insbesondere psychische Herausforderung, die bis zu körperlichen Beschwerden und Erkrankungen reichen kann.

Sorgenvolles Grübeln, depressive Verstimmungen, Einsamkeit, vermehrter Alkoholkonsum, Cyber-Sucht oder auch Schlafstörungen, es gibt vielerlei andere Möglichkeiten, wie jeder Einzelne auf die aktuelle Situation reagiert. Auch abhängig, wie sehr er einen familiären Background hat.

Dies kann übrigens auch völlig mental Gesunde & stabile Personen betreffen, wie auch Personen, die schon in der Vergangenheit eine psychische Erkrankung hatten oder zumindest die Gefahr bestand, dass eine solche ausbricht, egal ob Angststörungen, Zwänge, Burnout oder Depressionen.

Jeder ist ein eigenes Individuum uns reagiert anders in dieser neuen Welt und auf die plötzlich völlig anderen Lebensumstände. Erfahrungen, auf denen man aufbauen kann, hat niemand.

Wir, d.h. die Fachleute und Spezialisten des Arbeitsmedizinischen Dienst Chemnitz, stehen Ihnen in diesen für jeden einzelnen speziellen Situation zur Seite, z.B. mit einer ausgebildeten psychologischen Beraterin (speziell auch für Krisenintervention geschult) und einer psychologischen Traumaberaterin, aber auch mit unseren Fachärzten für Arbeitmedizin und unseren Consultants und bieten Ihnen telefonische oder nach Absprache auch persönliche Unterstützung, sowie Tipps zur besseren Bewältigung der momentanen Situation.

Natürlich unterliegen alle Gespräche der ärztlichen Schweigepflicht. Das heißt, Ihr Arbeitgeber erfährt weder, dass Sie sich bei uns gemeldet haben, noch was Inhalt unserer Gespräche war. Davon weichen wir nur ab, wenn Sie uns dazu ausdrücklich schriftlich beauftragen und von der Schweigepflicht entbinden, falls wir z.B: über für Sie ganz individuelle Maßnahmen in Ihrer Arbeitsgestaltung mit Ihrem Arbeitgeber sprechen sollen.

Aber auch für Führungskräfte und Arbeitgeber stellen wir diesen Service natürlich zur Verfügung.

Wird Ihr Unternehmen bereits arbeitsmedizinisch durch uns betreut, erfolgt die Abrechnung (ohne Ihre Person bekannt zu geben) nicht mit der Krankenkasse, sondern im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung mit Ihrem Arbeitgeber.

Sie brauchen sich um Kosten also keine Gedanken machen, ausschließlich Ihre persönliche Gesundheit und die Ihrer Familie und Ihre Sorgen stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit für Sie

Jedoch steht dieser Service auch allen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen zur Verfügung, die nicht vertraglich mit uns in Verbindung stehen. Hier sprechen wir die Vergütung unserer Leistung individuell und in diesen besonderen und uns alle belastenden Zeiten zu besonders günstigen Konditionen ab und wenden diese Vereinbarung dann auch an. Weitere Informationen dazu erhalten Sie telefonisch.

An dieser Stelle verweisen wir noch einmal ausdrücklich auf die vom Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in einer Presseerklärung veröffentlichen Verbesserungen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz (Stand 16.04.2020), der zusammen mit der Bundesregierung Ihre Rechte als Arbeitnehmer gestärkt hat:

(Für Sie wichtige Punkte sind deutlich hervorgehoben)

Einheitlicher Arbeitsschutz gegen das Coronavirus, Bundesarbeitsminister Heil stellte heute die Arbeitsschutzstandard COVID 19 vor.

Das Bundeskabinett hat diese Standards am heutigen Tag im Umlaufverfahren bereits verabschiedet.

Quelle: https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/einheitlicher-arbeitsschutz-gegen-coronavirus.html

Sicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität, wenn es um Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht. Dem Arbeitsschutz kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat dazu heute gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Dr. Stefan Hussy, den Arbeitsschutzstandard COVID 19 vorgestellt. Dieser formuliert konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil:

„Wer in diesen besonderen Zeiten arbeitet, braucht auch besonderen Schutz. Wichtig ist, dass wir bundesweit klare und verbindliche Standards haben. Auf diese Standards können sich alle verlassen und an diese Standards müssen sich auch alle halten.“

Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung:

„Die Unfallversicherungsträger werden ihre Expertise einsetzen, um den allgemeinen Coronavirus-Arbeitsschutzstandard mit branchenspezifischen Informationen und Beratungsangeboten zu konkretisieren und weiterzuentwickeln. Im Fokus stehen dabei vor allem die kleinen Betriebe, denn anders als Großbetriebe, die oft auf eigene Spezialisten zugreifen können, sind diese stärker auf unsere Hilfe angewiesen.“


Ein betrieblicher Infektionsschutzstandard, der die notwendigen zusätzlichen Schutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2 beschreibt, soll den Menschen die notwendige Sicherheit geben, ihre Arbeit wieder aufzunehmen. Das setzt ein hinreichendes Vertrauen in Wirksamkeit und Reichweite der laufenden Maßnahmen der Pandemiebekämpfung voraus. Die Wirtschaft soll schrittweise und ohne weitere Rückschläge zur Vorkrisen-Leistung zurückkehren. Ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt schafft dafür die Voraussetzung.

Die Bundesregierung empfiehlt daher einen neuen Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 mit folgenden Eckpunkten:

  1. Arbeitsschutz gilt weiter – und muss bei einem schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft zugleich um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden!
    Wenn sich wieder mehr Personen im öffentlichen Raum bewegen, steigt das Infektionsrisiko – und damit das Risiko steigender Infektionszahlen und Überlastung des Gesundheitswesens. Dazu ist ein hoher Arbeitsschutzstandard notwendig, der dynamisch an den Pandemieverlauf angepasst wird.
  2. Sozialpartnerschaft nutzen, Arbeitsschutzexperten einbinden, Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge ausweiten!
    Eine gelebte Sozialpartnerschaft in den Betrieben hilft gerade jetzt, die notwendigen Schutzmaßnahmen wirksam im betrieblichen Alltag zu verankern. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten den Arbeitgeber bei der Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und unterstützen bei der Unterweisung.
    Die Betriebe bieten ihren Beschäftigten zusätzliche freiwillige, ggf. telefonische, arbeitsmedizinische Vorsorge an.
  3. Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern wird universell auch bei der Arbeit eingehalten – in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen!
    In den Betrieben werden entsprechende Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt. Wo dies nicht möglich ist, werden wirksame Alternativen ergriffen.
  4. Abläufe werden so organisiert, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben!
    Schichtwechsel, Pausen oder Anwesenheiten im Büro werden durch geeignete organisatorische Maßnahmen entzerrt, Kontakte der Beschäftigten untereinander werden im Rahmen der Schichtplangestaltung auf ein Minimum reduziert.
  5. Niemals krank zur Arbeit!
    Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) verlassen den Arbeitsplatz bzw. bleiben zu Hause, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist. Hier sind auch die Beschäftigten gefragt, ihre gesundheitliche Situation vor Arbeitsbeginn zu prüfen, um ihre Kolleginnen und Kollegen nicht in Gefahr zu bringen.
  6. Zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direktem Kontakt sicherstellen!
    Wo Trennung durch Schutzscheiben nicht möglich ist, werden vom Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und alle Personen mit Zugang dessen Räumlichkeiten (wie Kunden, Dienstleister) zur Verfügung gestellt.
  7. Zusätzliche Hygienemaßnahmen treffen!
    Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender werden vom Arbeitgeber bereitgestellt, um die erforderliche häufige Handhygiene am Ein-/Ausgang und in der Nähe der Arbeitsplätze zu ermöglichen. Kurze Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räumlichkeiten, Firmenfahrzeuge, Arbeitsmittel und sonstige Kontaktflächen verbessern den Infektionsschutz weiter. Auf die verbindliche Einhaltung einer „Nies-/Hustetikette“ bei der Arbeit wird besonders geachtet!
  8. Arbeitsmedizinische Vorsorge nutzen; Risikogruppen besonders schützen!
    Viele bangen um ihre Gesundheit. Arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsarzt ermöglicht individuelle Beratung zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Auch Vorerkrankungen und Ängste können hier besprochen werden. Wird dem Arbeitgeber bekannt, dass eine Person einer Risikogruppe angehört, ergreift er die erforderlichen individuellen Schutzmaßnahmen.
  9. Betriebliche Beiträge zur Pandemievorsorge sicherstellen!
    Um schnell auf erkannte Infektionen reagieren zu können, erarbeiten Arbeitgeber betriebliche Routinen zur Pandemievorsorge und kooperieren mit den örtlichen Gesundheitsbehörden, um weitere möglicherweise infizierte Personen zu identifizieren, zu informieren und ggf. auch isolieren zu können. Beschäftigte werden angehalten, sich bei Infektionsverdacht an einen festen Ansprechpartner im Betrieb zu wenden.
  10. Aktive Kommunikation rund um den Grundsatz „Gesundheit geht vor!“
    Der Arbeitgeber unterstützt aktiv seine Beschäftigten. Führungskräfte stellen vor Ort klar, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten Priorität haben. Alle zusätzlichen betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen und Hinweise werden verständlich erklärt und ggf. erprobt und eingeübt.

In der Hoffnung und Zuversicht, dass wir diese schwierige Zeit alle gemeinsam bewältigen freuen wir uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail, um Ihnen zu helfen und für Sie da sein zu dürfen.

Ihr Team des Arbeitsmedizinischen Dienst Chemnitz ADC Dr. Grube GmbH

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