Mutterschutz – Ihr arbeitsmedizinischer Dienst in Chemnitz berät Sie umfassend
Werdende Mütter und deren Kinder werden durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) vor Überforderung und möglichen beruflichen Gesundheitsrisiken geschützt. Dieses Gesetz gilt für alle Frauen mit festem Arbeitsverhältnis, bei denen eine Schwangerschaft festgestellt wurde. Dazu zählen auch geringfügig Angestellte sowie Auszubildende.
Ziel ist nicht nur, die werdenden Mütter vor gesundheitlichen Schäden, Überanstrengung und anderen Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen, sondern sie werden durch das Mutterschutzgesetz auch vor finanziellem Ausfall und dem Jobverlust vor und nach der Geburt geschützt.
Ihre Pflichten als Arbeitgeber
Laut Arbeitsschutzgesetz sind Sie als Arbeitgeber in der Pflicht, sowohl für die von der Schwangeren ausgeübten Tätigkeiten sowie für den Arbeitsplatz an sich eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Wird eine Schwangerschaft gemeldet, muss also umgehend das individuelle Arbeitsumfeld auf mögliche Gefahren geprüft werden.
Das Ergebnis dieser Begutachtung muss den Beschäftigten mitgeteilt werden, mögliche Maßnahmen zum Schutz der werdenden Mutter und des Kindes sind zu ergreifen.
Haben Sie Fragen zum Thema Mutterschutz?
Unser Team in Chemnitz hat langjährige Erfahrung mit dem Thema Mutterschutz. Auf unsere Expertise können Sie sich verlassen. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung – lassen Sie sich gerne von uns beraten. Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage!
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