Untersuchungen nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung
Personen, die bei der Ausführung ihrer Tätigkeit mit Strahlen in Berührung kommen, müssen gestaffelt nach Kategorien eine Strahlenschutzuntersuchung durchführen lassen. Wir vom Arbeitsmedizinischen Dienst Chemnitz fassen für Sie zusammen, was das bedeutet. Zudem unterstützen wir Sie als Arbeitgeber beratend und stehen Ihnen mit unserem Know-how und unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.
Wie läuft die Strahlenschutzuntersuchung ab?
Die Strahlenschutz- und Röntgenverordnung sorgt dafür, dass jeder unnötige Einsatz von Strahlenaussetzung vermieden wird. Um das zu kontrollieren, müssen sich Arbeiter:innen mit Aufgaben in diesem Bereich regelmäßig untersuchen lassen.
Bei der Strahlenschutzuntersuchung handelt es sich um eine körperliche Untersuchung. Am Ende erhält der Arbeitgeber eine Bescheinigung, auf der mögliche gesundheitliche Bedenken gegen Tätigkeiten mit ionisierender Strahlung vermerkt sind.
Wie unterstützt Sie der ADC beim Befolgen der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung?
Für alle betroffenen Unternehmen bietet der Arbeitsmedizinische Dienst Chemnitz eine Beratung zum Thema an. Unser professionelles Team beantwortet Ihnen alle Fragen rund um verschiedenste Bereiche der Arbeitsmedizin. Stellen Sie jetzt eine unverbindliche Anfrage für unser Team der Arbeitsmedizin in Chemnitz – wir sind gerne für Sie da!
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