Kategorie: Arbeitsmedizin
Arbeitssicherheit beim Arbeitsmedizinischen Dienst Chemnitz
Das A und O für motivierte und erfolgreiche Mitarbeitende ist die Gewährleistung eines sicheren Arbeitsumfelds. Für Mitarbeitende, die am Schreibtisch sitzen, ist ein ergonomisch eingerichteter Arbeitsplatz von höchster Bedeutung. Bei Arbeitsplätzen, die mit handwerklichen Tätigkeiten verbunden sind oder die Bedienung von großen Maschinen erfordern, muss die Sicherheit dieser Maschinen oder der entsprechenden Ausrüstung gewährleistet sein. Als Unternehmen sind Sie für den Arbeitsschutz Ihrer Angestellten verantwortlich.
Jeder Arbeitsplatz benötigt eigene Anforderungen an die Arbeitssicherheit und an die Gesundheit der Mitarbeitenden. Wir, der Arbeitsmedizinische Dienst Chemnitz, kümmern uns mit einer fachkundigen Gefährdungsbeurteilung und der Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) um die Arbeitssicherheit Ihrer Mitarbeitenden. Ob Gefährdungsbeurteilung für den Mutterschutz oder das Homeoffice – unsere Experten und Expertinnen erstellen individuelle Konzepte für Ihr Unternehmen.
Sicherheitstechnische Beratung vom ADC
Besonders in technischen Bereichen ist die Gewährleistung der Arbeitssicherheit nur mit spezifischen Maßnahmen möglich. Bei betrieblichen Veränderungen, wie der Anschaffung neuer Maschinen, müssen neue Konzepte für die Sicherheit am Arbeitsplatz erstellt und Vorkehrungen getroffen werden. Auch Tätigkeiten mit Gefahrenstoffen benötigen eine besondere Aufmerksamkeit in einem sicherheitsmedizinischen Konzept. Der Arbeitsschutzausschuss, kurz ASA, der bei jedem Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden erforderlich ist, fördert dabei die Kommunikation unter allen für die Arbeitssicherheit relevanten Personen wie Vertretern des Arbeitgebers, Betriebsärzten und -ärztinnen, dem Betriebsrat, Sicherheitsbeauftragten und anderen Fachleuten.
Gefährdungsbeurteilung: das Instrument der Arbeitssicherheit
Eine professionell erstellte Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für eine zuverlässige Arbeitssicherheit. Gefahren müssen rechtzeitig erkannt und behoben werden, damit bei den Mitarbeitenden keine körperlichen oder psychischen Schäden entstehen. Dabei muss jedes noch so kleine Detail mit in die Betrachtung einbezogen werden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise sowie unsere Erfahrung – und lassen Sie uns eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen vornehmen.
Messungen am Arbeitsplatz
Zu einer solchen Gefährdungsbeurteilung zählt unter anderem die fachgerechte Durchführung von arbeitshygienischen Messungen. Ob Untersuchung auf Schadstoffe, Lärm- und Schwingungsmessungen oder Prüfung elektromagnetischer Felder: Sie erhalten eine Übersicht über die Belastungen der verschiedenen Arbeitsplätze. Um der Einhaltung aller vorgegebenen Regelungen nachzukommen, sind Sie verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Ihre Mitarbeitenden zu schützen. Selbstverständlich führen wir vom ADC alle Messungen mit modernster Technik durch.
Sie benötigen eine Beratung für die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen? Dann wenden Sie sich an unser qualifiziertes und erfahrenes Team!
Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen
Möchten Sie Arbeitssicherheit für Ihre Mitarbeiter professionell sicherstellen und eine aussagekräftige Beurteilung der möglichen Gefährdungspotenziale realistisch einschätzen lassen? Dann kontaktieren Sie unser erfahrenes Team vom ADC!
Jetzt unverbindliches Angebot anfordernArbeitsmedizinischer Dienst Chemnitz: Wir unterstützen Sie beim betrieblichen Eingliederungsmanagement
Betriebliches Eingliederungsmanagement – ein Überblick
Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Ist betriebliches Eingliederungsmanagement auch für mein Unternehmen zwingend erforderlich?
Warum ist betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) so wichtig?
Inhalte und Leistungen des Arbeitsmedizinischen Dienstes Chemnitz rund um das Thema BEM
Unser kompetentes Team des Arbeitsmedizinischen Dienstes Chemnitz hat umfassende Erfahrung mit der Gestaltung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements. In der Funktion als Betriebsarzt oder als Betriebsärztin haben unsere Spezialisten wie Spezialistinnen für Arbeitsmedizin schon vielen Arbeitnehmer:innen geholfen, nach einer längeren Abwesenheit aus gesundheitlichen Gründen wieder Fuß im Beruf zu fassen. Der ADC erarbeitet individuelle und maßgeschneiderte Konzepte auf Basis der Voraussetzungen bei Unternehmen und Mitarbeiter:innen.
Benötigen Sie Unterstützung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement?
Kontaktieren Sie den Arbeitsmedizinischen Dienst Chemnitz, um eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Beratung und Unterstützung zu erhalten!
Jetzt unverbindliches Angebot anfordernArbeitsmedizinischer Dienst Chemnitz: Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen beim ADC
Ziel und Bedeutung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Arbeitnehmer:innen sind im beruflichen Alltag mehr oder weniger großen Belastungen und Gefährdungen ausgesetzt. Es liegt im Interesse des Arbeitgebers und der Mitarbeitenden, die Arbeitsfähigkeit und Gesundheit zu erhalten und zu schützen.
Die Arbeitsmedizinische Vorsorge spielt dabei eine wichtige Rolle. Sie dient der arbeitsplatzbezogenen Gesundheitsberatung der Beschäftigten und der Früherkennung und Verhütung von arbeitsbedingten Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten. Somit soll sie arbeitsbedingten Erkrankungen oder Berufskrankheiten vorbeugen. Welche arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen notwendig oder ratsam sind, regelt die Verordnung für Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV) neben weiteren speziellen Rechtsvorschriften. Bei der Durchführung räumt sie dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin allerdings Handlungs- und Bewertungsspielraum ein. Der Arbeitsmedizinische Dienst Chemnitz arbeitet eng mit den Arbeitgebern zusammen, um die bestmögliche Sicherheit für alle Mitarbeitenden zu gewährleisten.
Arbeitsmedizinische Vorsorge – Varianten im Überblick
Grundsätzlich ist zwischen drei Vorsorgevarianten zu unterscheiden: der Pflichtvorsorge, der Angebotsvorsorge und der Wunschvorsorge.
Die Pflichtvorsorge ist gesetzlich festgelegt und Voraussetzung dafür, dass Beschäftigte mit einer besonders gefährdenden Tätigkeit beauftragt werden. Sie betrifft vor allem Berufe, die mit besonderen Gefährdungen einhergehen, wie das Arbeiten in großer Hitze oder Kälte, mit Infektionsgefährdung, mit besonderen Gefahrstoffen wie Chemikalien, unter starkem Lärm und mit Strahlungsquellen.
Die Angebotsvorsorge ist verpflichtend für den Arbeitgeber anzubieten und stellt für Arbeitnehmer:innen ein offenes Angebot durch den Betrieb dar, welches das Ziel hat, mögliche Belastungen frühzeitig zu erkennen. Ein Beispiel ist die Untersuchung „Bildschirmarbeit“. Es handelt sich nicht um eine Pflicht-, sondern eine reine Angebotsvorsorge in Form eines Sehtests.
Die Wunschvorsorge liegt in den Händen der Mitarbeitenden. Der Arbeitgeber muss diese Vorsorge ermöglichen. Auch die Wunschvorsorge dient dem präventiven Ziel, arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhüten.
Pflichtvorsorge – notwendige, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
Ergibt die Gefährdungsbeurteilung die Notwendigkeit einer Pflichtvorsorge, so ist diese Voraussetzung für die Position. Umfang und Regelmäßigkeit der Untersuchungen sind in der Verordnung für arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV), den Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) und den Arbeitsmedizinischen Empfehlungen (AME) sowie weiteren speziellen Rechtsvorschriften und Verordnungen, wie zum Beispiel der Strahlenschutzverordnung, festgelegt.
Eignungsuntersuchungen – Gestaltung, Auswirkung und Durchführung
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und Eignungsuntersuchungen beruhen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und verschiedene Rechtsfolgen. Eignungsuntersuchungen bedürfen einer Rechtsgrundlage und sind nur auf Basis spezieller Rechtsvorschriften, wie zum Beispiel der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) oder der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV), und arbeitsrechtlichen Rechtsgrundlagen, wie zum Beispiel dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung, zulässig.
Eignungsuntersuchungen dienen der Beantwortung der Frage, ob die vorhandenen physischen und psychischen Fähigkeiten und Potenziale der Beschäftigten erwarten lassen, dass die während der Beschäftigung zu erledigenden Tätigkeiten von ihnen ausgeübt werden können.
Es gibt von gesetzlicher Seite klare Einschränkungen im Hinblick auf die Mitteilung an den Arbeitgeber. Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin darf dem Arbeitgeber ausschließlich mitteilen, ob der oder die Arbeitnehmer:in für die Position geeignet ist.
Sie haben Fragen rund um Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen?
Wenden Sie sich an unser qualifiziertes und erfahrenes Team des Arbeitsmedizinischen Dienstes Chemnitz!
Jetzt unverbindliches Angebot anfordernBetriebliches Gesundheitsmanagement: Unterstützung vom Arbeitsmedizinischen Dienst Chemnitz
Gesunde und zufriedene Mitarbeiter:innen sind die Basis eines erfolgreichen Unternehmens – egal, ob es sich um einen Kleinstbetrieb oder einen Konzern handelt. Mit dem Ziel, die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Unterstützung der Mitarbeitenden zu fördern, führen immer mehr Betriebe ein betriebliches Gesundheitsmanagement ein.
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) im Überblick
Ziele des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
Das betriebliche Gesundheitsmanagement wird in immer mehr Betrieben und Unternehmen zu einem wichtigen Element der Gesundheitsvorsorge und Prävention im beruflichen Alltag. Ziel ist es, die betrieblichen Strukturen und Prozesse, die Organisation und das Verhalten am Arbeitsplatz gesundheitsfördernd zu gestalten.
In vielen Unternehmen sind einige Teilbereiche im Bereich BGM etabliert. Im Zuge der Implementierung müssen diese Teilaspekte lediglich zusammengeführt werden. Wir vom Arbeitsmedizinischen Dienst Chemnitz helfen Ihnen dabei, Ihre Ziele zu definieren – und die für das Erreichen der Ziele notwendigen Maßnahmen in die Wege zu leiten.
Welche Vorteile bringt ein betriebliches Gesundheitsmanagement Ihrem Unternehmen?
Die wichtigsten Vorteile eines BGM im Unternehmen sind eine gesteigerte Mitarbeiterzufriedenheit, weniger Fehlzeiten und sogar eine Verbesserung der Leistungen.
Der ADC unterstützt Betriebe bei der Einführung eines maßgeschneiderten BGMs und stellt Ihnen bei einer Beratung auch die Vorteile detaillierter vor. Für Ihr individuelles BGM-Konzept können im Übrigen viele unterschiedliche Teilbereiche abgedeckt werden. Dazu gehören beispielsweise Angebote rund um Bewegung und Ausgleichssport oder diverse Möglichkeiten zur Entspannung. Unternehmen mit einer Kantine können moderne Ernährungskonzepte umsetzen.
Oft kann eine Optimierung der Arbeitsplatzergonomie sich direkt positiv auf die Gesundheit der Mitarbeiter:innen auswirken. Teambildende Events und Aktivitäten verbessern die Arbeitsatmosphäre und tragen damit ebenfalls zur Mitarbeiterzufriedenheit bei. Stark an Bedeutung gewonnen hat im Zuge der BGM-Maßnahmen außerdem die mentale Gesundheit. Sie ist ein wichtiger Faktor bei der Auswahl der umzusetzenden Konzepte.
Der ADC berät: Maßnahmen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement
Der ADC unterstützt, fördert und berät Sie im Hinblick auf die Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements. Mit maßgeschneiderten Ideen und Vorschlägen rund um die Umsetzung von Maßnahmen können wir vom Arbeitsmedizinischen Dienst Chemnitz Betriebe auf der spannenden Reise zum „modernen Arbeitgeber“ begleiten.
Professionelles betriebliches Gesundheitsmanagement für Ihr Unternehmen
Möchten Sie herausfinden, wie umfangreich und vollständig Ihr betriebliches Gesundheitsmanagement bereits ist und was Sie noch verbessern können? Freuen Sie sich über ein wenig Unterstützung bei der Einführung und Umsetzung eines guten BGM-Konzepts? Dann kontaktieren Sie unser erfahrenes Team vom ADC!
Jetzt unverbindliches Angebot anfordernFordern Sie Ihr kostenloses Angebot an
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Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit, Reise- und Tropenmedizin, Verkehrsmedizin und Gesundheitsmanagement. Füllen Sie gerne unser Kontaktformular aus und fordern Sie ein Angebot an – kostenlos und unverbindlich
Im Anschluss melden wir uns so schnell wie möglich bei Ihnen.
Ihr Team vom ADC
Arbeitsmedizinische Betreuungsformen beim ADC
Arbeitsmedizin Chemnitz: Braucht jeder Betrieb eine arbeitsmedizinische & sicherheitstechnische Betreuung?
Grundsätzlich muss es in jedem Betrieb Regelungen und Vorsorgemaßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz geben. Kleinbetriebe mit bis zu 10 Beschäftigten können zwischen Regelbetreuung und alternativer bedarfsorientierter Betreuung wählen. Die Regelbetreuung umfasst Grundbetreuung sowie anlassbezogene Betreuung und wird durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte wie Betriebsärztinnen durchgeführt.
Die alternative bedarfsorientierte Betreuung besteht aus speziellen Lehrgängen, indem der Unternehmer das nötige Fachwissen erlangt – und der bedarfsorientierten Betreuung. Sind die in der DGUV Vorschrift 2 festgelegten Anlässe gegeben, müssen Betriebe externe Beratung in Anspruch nehmen.
Für mittelgroße Betriebe mit mehr als 10 und bis 50 Beschäftigten besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen der Regelbetreuung und der alternativen bedarfsorientierten Betreuung, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Die Regelbetreuung setzt sich aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil zusammen. Die Grundbetreuung umfasst wiederum grundlegende Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit, die betriebsspezifische Betreuung auf den Betrieb zugeschnittene Maßnahmen. Die zu erfüllenden Aufgaben übernimmt der Betrieb gemeinsam mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten sowie -ärztinnen.
Die Gesamtbetreuung ergibt sich aus der betriebsärztlichen und der sicherheitstechnischen Betreuung. Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten sind dazu verpflichtet, die Regelbetreuung in Anspruch zu nehmen. Durch eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Regelbetreuung gewährleisten Betriebe die gesetzlichen Anforderungen. Dies gelingt über die Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmedizinischen Dienst Chemnitz ADC Dr. Grube. Das Team der Arbeitsmedizin Chemnitz steht Ihnen gerne beratend zur Seite.
Wie wichtig ist betriebsärztliche Betreuung durch den ADC für Unternehmen?
Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, ein sicheres und gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld zu schaffen. Es ist deshalb ratsam, im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin auf professionelle Unterstützung zurückzugreifen.
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung für Ihr Unternehmen
Haben Sie Fragen rund um die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung für Ihr Unternehmen, Ihre Behörde, Ihre Stadtverwaltung, Ihren Landkreis oder Ihren Verein? Unser Team vom ADC Chemnitz steht Ihnen rund um die Arbeitsmedizin in Sachsen gerne mit aller Erfahrung, Kompetenz und Expertise zur Seite!
Jetzt unverbindliches Angebot anfordernArbeitsmedizinischer Dienst Chemnitz: Professionelle Beratung beim ADC
Die Gesundheit der Mitarbeitenden im Fokus: Arbeitsmedizinischer Dienst Chemnitz
Mitarbeiter:innen beim Arbeitsmedizinischen Dienst Chemnitz
Aufgaben und Leistungen des ADC
Der Arbeitsmedizinische Dienst Chemnitz übernimmt unterschiedliche Aufgaben aus dem Bereich Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit. Die Grundlage der Leistungen für Arbeitgeber bildet die allgemeine Arbeitsmedizin. Diese umfasst vor allem Aufgaben des Betriebsarztes oder der Betriebsärztin. Darüber hinaus beinhaltet das Leistungsspektrum beim ADC weitere Schwerpunkte, darunter:
Neben langjähriger Erfahrung setzen wir auf einen zukunftsorientierten Ansatz bei der Auswahl wichtiger Fort- und Weiterbildungen für unsere Mitarbeiter:innen. Auf diese Weise können wir Ihnen auch bei außergewöhnlichen Anfragen weiterhelfen.
Welche Anforderungen stellen Unternehmen an Arbeitsmediziner:innen?
Untersuchungen durch unsere Betriebsärzte und -ärztinnen
Unser erfahrenes Team von Ärztinnen wie Ärzten führt unterschiedliche arbeitsmedizinischen Vorsorgen, Eignungsuntersuchungen und Einstellungsuntersuchungen bei Mitarbeiter:innen durch. Für die Art und den Umfang der notwendigen, erlaubten und empfehlenswerten arbeitsmedizinischen Vorsorgen, Eignungsuntersuchungen und Einstellungsuntersuchungen gibt es einen klaren gesetzlichen Rahmen.
Für bestimmte Tätigkeiten gibt es außerdem auf Grundlage der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) festgelegte arbeitsmedizinische Vorsorgen. Sie dienen der arbeitsplatzbezogenen Gesundheitsberatung der Beschäftigten sowie der Früherkennung und Verhütung von arbeitsbedingten Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten. Somit sollen sie arbeitsbedingten Erkrankungen oder Berufskrankheiten vorbeugen.
Eignungsuntersuchungen dienen dagegen der Beantwortung der Frage, ob die vorhandenen physischen und psychischen Fähigkeiten und Potenziale der Beschäftigten erwarten lassen, dass die während der Beschäftigung zu erledigenden Tätigkeiten von ihnen ausgeübt werden können.
Der Arbeitgeber muss auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge sicherstellen. Entsprechend der Gefährdungsbeurteilung lassen sich die arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen ableiten, welche der Arbeitgeber den Beschäftigten gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und auf Basis spezieller Rechtsvorschriften anbieten muss. Der ADC steht dem Arbeitgeber hier im Hinblick auf die Gefährdungsbeurteilung und Risikobewertung zur Seite, um für jede Position im Betrieb festzulegen, welche arbeitsmedizinische Vorsorge im Rahmen der Tätigkeit und später im gesetzlichen Rhythmus durchgeführt werden müssen.
Profitieren Sie von unserem Know-how im Bereich Arbeitsmedizin
Ob arbeitsmedizinische Betreuung, Vorsorge, Untersuchungen, betriebliches Gesundheitsmanagement, Beratung, persönliche Betreuung oder betriebsärztliche Leistungen – der Arbeitsmedizinische Dienst Chemnitz steht Ihnen mit Kompetenz sowie Rat und Tat zur Seite.
Kontaktieren Sie uns bei allen Fragen zum Thema Arbeitsmedizin.
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